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Bausachverständigen Tätigkeit

Der Immobilienmarkt ist oftmals unübersichtlich und komplex. Daher unterstützen wir Sie gerne mit unseren Fachkompetenzen im Bereich der Kaufberatung und der Erstellung von Bau- und Gerichtsgutachten.

Kaufberatung

Vor dem Kauf werten wir die Unterlagen Ihrer ausgesuchten Immobilie aus. Wir begleiten Sie zu Besichtigungsterminen und begutachten ob Schäden oder Mängel vorhanden sind.  Während der Besichtigung schätzen wir die notwendigen Sanierungsmaßnahmen ein. Im Anschluss erhalten Sie die gesamte Bewertung Ihrer Immobilie und der Umbaumaßnahmen.  

 

Privatgutachten

Es wird von privaten Personen oder Unternehmen beauftragt. Als Vorbereitung für einen Bauprozess oder für die außergerichtliche Schichtung. Im einem Privatgutachten werden Baumängel oder Schäden am Gebäude aufgenommen. Ein Privatgutachten kann auch der Eischätzung einer Immobilie dienen.

 
 
 
 

Gerichtsgutachten

Diese Form des Gutachtens wird vom Gericht direkt beauftragt. Ein Gerichtsgutachten ist in einer bestimmten für die Auftraggeber verständlichen Form und nur schriftlich zu erstellen. Der Sachverständige ist hier unparteiisch. Er darf nur den Sachverhalt schildern. Ein Gerichtsgutachten kann in Zivil- und in Strafprozessen verwendet werden.